Geldauflagen für donum vitae Kreis Borken e.V.

Geldauflagen für Beratung und Unterstützung von Frauen*, Kindern, Jugendlichen und Familien im Kreis Borken

Als staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle sind wir gemeinnützig anerkannt und berechtigt, gerichtliche Geldauflagen zu empfangen. Die zugewiesenen Mittel fließen in unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um Schwangerschaft, Geburt und frühe Elternschaft sowie in sexuelle Bildung und Präventionsarbeit.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und das Vertrauen in unsere Arbeit. Ihre Zuweisung leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung unserer Beratungsangebote.

Kontakt:

Doris Voß

Mail: donumvitae.ahaus@t-online.de

Tel.: 02561/978 747

 

  • Weitere Informationen

    • So unterstützen Sie unsere Arbeit

      Mit Ihrer Zuweisung unterstützen Sie:

      • Sicherstellung von Beratungsangeboten nach §§ 2, 5 und 6 SchKG (Schwangerschaftskonfliktgesetz)
      • Präventionsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene an weiterführenden Schulen und anderen Einrichtungen im Kreis Borken
      • die Qualifizierung unserer Beratung, damit Frauen* in besonderen Not- und Lebenslagen kompetent und auf aktueller gesetzlicher Grundlage begleitet werden
      • Projekte, die gesellschaftliche Lebensrealitäten sichtbar machen – z. B. zu Gewalt gegen Frauen*, Schwangerschaftskonflikte oder trans* Lebensrealitäten
      • Fortbildungen für Fachkräfte und die Qualitätssicherung der Beratung
    • Informationen für Zahlungspflichtige

      Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf das dafür angegebene Konto und geben Sie bei der Überweisung das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur so kann der Zahlungseingang korrekt zugeordnet und dem Gericht fristgerecht bestätigt werden. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft wird über jede eingegangene Zahlung informiert.

      Bitte beachten Sie:

      • über Aufschub oder Ratenzahlung entscheidet ausschließlich das Gericht
      • für Geldauflagen darf keine Zuwendungsbestätigung („Spendenquittung“) ausgestellt werden
      • Geldauflagen sind steuerlich nicht absetzbar
      • Zuweisungen werden streng vertraulich gemäß den aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bearbeitet
      • beenden Sie Ihren Dauerauftrag nach der letzten Zahlung

         

      Bankverbindung für Geldauflagen

      donum vitae Kreis Borken e.V.

      Stadtsparkasse Bocholt

      IBAN:DE31 4285 0035 0100 7235 35

      BIC:WELADED1BOH

    • Abwicklung von Geldauflagen

      Für die transparente Verwaltung der Geldauflagen:

      • verwenden wir ein eigenes Konto für eine reibungslose Verwaltung
      • informieren wir umgehend die entsprechenden Stellen über Zahlungseingänge oder Zahlungsversäumnisse
      • verwenden wir die uns zugewiesenen Gelder nur für satzungsgemäße Projekte
      • senden wir fristgerecht den Verwendungsnachweis ein