Als staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle sind wir gemeinnützig anerkannt und berechtigt, gerichtliche Geldauflagen zu empfangen. Die zugewiesenen Mittel fließen in unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um Schwangerschaft, Geburt und frühe Elternschaft sowie in sexuelle Bildung und Präventionsarbeit.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und das Vertrauen in unsere Arbeit. Ihre Zuweisung leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung unserer Beratungsangebote.
Kontakt:
Doris Voß
Mail: donumvitae.ahaus@t-online.de
Tel.: 02561/978 747
Mit Ihrer Zuweisung unterstützen Sie:
Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf das dafür angegebene Konto und geben Sie bei der Überweisung das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur so kann der Zahlungseingang korrekt zugeordnet und dem Gericht fristgerecht bestätigt werden. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft wird über jede eingegangene Zahlung informiert.
Bitte beachten Sie:
beenden Sie Ihren Dauerauftrag nach der letzten Zahlung
Bankverbindung für Geldauflagen
donum vitae Kreis Borken e.V.
Stadtsparkasse Bocholt
IBAN:DE31 4285 0035 0100 7235 35
BIC:WELADED1BOH
Für die transparente Verwaltung der Geldauflagen: